Welche Irrtümer verbergen sich hinter der gesetzlichen Rente?

1. Irrtum: Die rentenrechtlichen Zeiten eines Versicherten kennt die Rentenversicherung automatisch

Fakt ist, dass deine Rentenversicherung nicht automatisch über wichtige Daten oder über Neuerungen deiner Lebenssituation informiert wird, die für deine spätere Rente relevant sind.
Dabei inbegriffen sind Schul-und Ausbildungszeiten, mögliche Arbeitslosigkeit, Beschäftigungszeiten im Ausland oder Kindererziehungszeiten, welche möglicherweise nicht immer vollständig erfasst wurden.
In manchen Fällen kann es sogar sein, dass dein Arbeitgeber versehentlich falsche Daten übermittelt hat, z.B. ein Zahlendreher bei deinem Jahreseinkommen.

Mein Tipp an dieser Stelle:
Frühestmöglich einen Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung anfordern! – Benötigst du möglicherweise weitere Hilfe bei deiner individuellen Rentenabsicherung, dann melde dich einfach bei mir und ich unterstütze dich bei deiner persönlichen Altersvorsorge - ohne Lücken!

2. Irrtum: Du musst ab sofort bis 67 Jahre arbeiten gehen

Dahinter steht folgende Aussage – solltest du ab 1964 geboren wurden sein, musst du voraussichtlich bis mindestens 67 Jahre arbeiten gehen. Wenn du dich unterhalb des Jahrgangs 1964 befindest, bist du von den aktuellen Änderungen nicht betroffen. Es bleibt die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren bestehen.
Höchstwahrscheinlich trifft es auf dich zu, dass du bis 67 Jahre arbeiten gehen musst – doch was ist, wenn du dich bereits jetzt nicht mehr in der Lage dazu fühlst, so lange arbeiten gehen zu müssen – du hast keinen Ausweg? Ich zeige dir, wie du mit einer stabilen Altersvorsorge deine Rente sicherst.

3. Irrtum: Wenn ich bereits 45 Jahre gearbeitet habe, kann ich mit 60 Jahren Rente beantragen


Dahinter steckt die sogenannte Altersrente, welche für langjährig Versicherte ab 2012 eingeführt wurde. Eine abschlagsfreie Altersrente erhältst du, wenn du 65 Jahre alt bist und mindestens 45 Jahre davon arbeiten warst und Pflichtbeiträge gezahlt hast.

4. Irrtum: Deine Schul- und Studienzeiten werden nicht angerechnet


Sobald du dein 17. Lebensjahr beendet hast, gehören alle Besuche einer Schule, Fach- oder Hochschule und die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu den Anrechnungszeiten, ohne eine Beitragszahlung. Der maximale Zeitraum beträgt 8 Jahre.

5. Irrtum: Du, als Ehemann bekommst keine Witwenrente

Unabhängig davon, ob du Witwe oder Witwer bist, steht dir in den ersten 3 Monaten nach dem Tod deines Ehepartners die volle Rente deines Ehepartners zu.

6. Irrtum: Deine Rente erhältst du als Versicherter automatisch

Du erhältst deine Rente nicht automatisch! Deine Rente musst du beantragen und das mindestens 3 Monate vor deinem geplanten Rentenbeginn. Andernfalls beginnt die Rentenzahlung verspätet.


Das klingt alles immer noch sehr verwirrend und umständlich, zumal du eher Interesse an einer gesicherten, privaten Altersvorsorge hast – dann zögere nicht und hinterlasse mir eine Nachricht über das Kontaktformular. Gemeinsam sichern wir dich fürs Alter ab!

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